Verhalten bei Unfällen

 „Es kracht auf deutschen Straßen und das im Schnitt vier Millionen Mal pro Jahr“ 
(Deutsche Verkehrswacht)


Jeder ist aufgefordert und verpflichtet im Rahmen seiner Möglichkeiten zu helfen. Das ist auch gesetzlich verankert, nämlich im StGB § 323c „Unterlassene Hilfeleistung“:

 

Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


Was tun, wenn Sie als Erste/r zu einem Unfall mit Personenschaden kommen?

 1. Anhalten

  • Warnblinkanlage einschalten
  • In sicherem Abstand zur Unfallstelle auf dem Standstreifen anhalten – auf der Autobahn niemals rückwärts zu einer Unfallstelle zurückfahren!

 

 2. Unfallstelle sichern

  • Eigenschutz geht immer vor!
  • Warnweste anziehen, vorsichtig aussteigen und, wenn möglich, hinter der Leitplanke laufen, um das Warndreieck aufzustellen. Das sollte im Abstand von mindestens 100m, auf der Autobahn mindestens 150m aufgestellt werden.
  • Achten Sie darauf, dass alle Beteiligten, die aktuell nicht mit Aufgaben betreut sind, sich an einem sicheren Ort aufhalten, z.B. hinter der Leitplanke.

 

 3. Notruf absetzen: wählen Sie 112

  • Wo hat sich der Unfall ereignet?
  • Was ist passiert?
  • Wie viele Personen sind beteiligt?
  • Welche Verletzungen gibt es?
  • Achtung: auch wenn Sie nicht alle Informationen geben können – unbedingt notwendig ist die Information WO sich der Unfall ereignet hat! (wenn möglich Autobahnnummer, Fahrtrichtung, letzte Ausfahrt)
  • Legen Sie nicht zuerst auf, sondern warten Sie mögliche Rückfragen der Leitstelle ab!

 

4. Versorgung der Verletzten

  • Lebenswichtige Funktionen des Unfallopfers überprüfen
  • Das Unfallopfer ist bewusstlos, atmet aber normal: Unfallopfer in stabile Seitenlage bringen
  • Das Unfallopfer atmet unregelmäßig oder gar nicht: Herz-Lungen-Wiederbelebung durchführen
  • Bei starken Blutungen: Druckverband anlegen
  • Unter Schock stehende Beteiligte betreuen
  • Wenn Sie sich die Sofortmaßnahmen nicht zutrauen: fragen Sie andere Personen die Hilfe leisten können 

Was tun, wenn Sie in einen Unfall mit reinem Sachschaden verwickelt sind?

1. Wenn es sich um einen Bagatellschaden handelt (z.B. Auffahrunfall – ein Licht ist beschädigt)

  • Räumen Sie sofort die Unfallstelle, um die übrigen Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden
  • Bei unklarer Schuldfrage: Führen Sie eine Beweissicherung durch (z.B. durch Fotos)
  • Tauschen Sie die Personalien aus (Name, Anschrift, Versicherung, Versicherungsnummer und PKW-Kennzeichen der Unfallbeteiligten)
  • Informationen zur gegnerischen Versicherung erhalten Sie auch unter dem Zentralruf der Autoversicherer: 0800 25 026 00
  • Warte- und Meldepflicht: wenn Sie einen Schaden an einem anderen Fahrzeug verursacht haben, aber niemand außer Ihnen in der Nähe ist, müssen Sie mindestens 30 Minuten vor Ort warten. Danach dürfen Sie sich entfernen, müssen aber Ihren Namen und Ihre Anschrift hinterlassen! Zusätzlich müssen Sie als nächsten Schritt den Schaden einer nahegelegenen Polizeidienststelle melden.

 

2. Die Polizei

  • sollte auf jeden Fall zu einem Unfall gerufen werden, wenn es Tote, Verletzte, oder erheblichen Sachschaden gegeben hat, oder wenn einer der Unfallbeteiligten unter Alkohol-/Drogeneinfluss stand.
  • Sind Sie sich nicht sicher, wer an dem Unfall Schuld war? Oder sind Personen beteiligt, die Ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben? Holen Sie auch in diesen Fällen die Polizei dazu.
  • Notieren Sie sich den Namen und die Dienststelle des ermittelnden Beamten!

 

3. Versicherung

  • Informieren Sie Ihre Versicherung innerhalb einer Woche über den Schaden.

 


Was tun, wenn Sie in einem Stau stecken, der durch einen Unfall verursacht wurde?

Waren Sie vielleicht auch schon einmal in der Situation, dass Sie im Stau standen, hinter Ihnen das Martinshorn ertönte und die anderen Autofahrer um Sie herum keinem durchschaubaren Handlungsmuster folgten?


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